Gesetzliche Bestandteile des Arbeitsvertrages

Gesetzliche Bestandteile des Arbeitsvertrages

 

Wie soll ein Arbeitsvertrag in der Schweiz aussehen? Was muss ein Arbeitsvertrag beinhalten? Was gehört nicht in einen Arbeitsvertrag? Hier finden Sie die  Antwort auf diese Frage.

Parteien eines Arbeitsvertrags

Die Parteien des Arbeitsvertrages müssen eindeutig identifiziert mit Name und Adresse aufgeführt sein.

Beginn und Dauer (befristeter oder unbefristeteter Arbeitsvertrag)

Neben dem Beginn des Arbeitsverhältnisses muss angegeben werden, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Stelle handelt. Wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, müssen Sie neben dem Datum des Arbeitsbeginns auch angeben, an welchem Termin das Arbeitsverhältnis endet.

Umfang (Voll- / Teilzeit)

Als Arbeitgeber definieren Sie den Umfang der Leistung, die von Arbeitnehmenden erbracht werden muss. Der Beschäftigungsumfang wird üblicherweise in Prozent angegeben. Es kann sich um Vollzeitstellen oder Teilzeitstellen handeln.

Was muss in einen Arbieitsvertrag? Arbeitsort

An welchem Ort leisten Arbeitnehmende ihre Arbeit? Sie können mehrere Orte angeben. Wenn die Arbeit (oder ein Teil davon) von zu Hause aus möglich ist (Home-Office), sollten Sie die Bedingungen hierfür schriftlich festhalten.

Entlöhnung als Bestandteil im Arbeitsvertrag

Die Vereinbarung über den Lohn definiert die Entlöhnung sowie alle anderen Ansprüche mit Lohncharakter, zum Beispiel Gratifikationen oder Provision. Wenn Sie einen Stundenlohn vereinbaren, sollten Sie im Vertrag sowohl in Prozenten als auch in absoluten Zahlen angeben, wie hoch der Stundensatz ist und wie hoch die Anteile für Ferien und Feiertage sind.

Arbeitszeit und Ferien

Die Wochenarbeitszeit muss im Arbeitsvertrag angegeben werden. Der Arbeitsbeginn kann flexibel (flexible Arbeitszeiten) oder auf eine bestimmte Zeit fixiert sein. Ausserdem sollten Sie auch allfällige Präsenzzeiten definieren. Je nach Situation können Sie auch eine Jahresarbeitszeit vereinbaren, die es Arbeitnehmenden in einem gewissen Rahmen freistellt, wann sie die Arbeit leisten.

Probezeit im Arbeitsvertrag

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Probezeit einen Monat und kann auf maximal insgesamt drei Monate verlängert werden. Ist die Probezeit einmal abgelaufen, können Arbeitnehmende nicht in die Probezeit «zurückversetzt» werden.

Checkliste für neue Mitarbeitende
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Wir haben in einer übersichtlichen Checkliste alles aufgelistet, was Sie bei der Einstellung neuer Mitarbeitender und in deren ersten Arbeitswochen vorbereiten sollten – von der Jobzusage bis zum Ende der Probezeit.

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Kündigungsfrist während der Probezeit

Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit sieben Tage. Sie können aber auch eine kürzere oder längere Frist vereinbaren.

Kündigungsfrist nach der Probezeit

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind nach Dienstjahren gestaffelt und betragen im ersten Dienstjahr einen Monat, ab dem zweiten Jahr zwei Monate und ab dem zehnten Dienstjahr drei Monate. Es steht Ihnen frei, eine andere Regelung der Kündigungsfrist zu vereinbaren. Eine Kündigungsfrist von weniger als einem Monat kann aber nur durch den Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr vereinbart werden. In Arbeitsverträgen von Kadermitarbeitenden wird oft eine längere Kündigungsfrist von sechs Monaten vereinbart.

Erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Dinge Sie bei der Kündigung beachten müssen.

Kündigungsfristen für Temporärangestellte

Für Temporärangestellte gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz gelten besondere Kündigungsfristen (vgl. AVG 19 Abs. 4).

Was darf nicht in einen Arbeitsvertrag?

Neben den zwingenden Bestandteilen gibt es jedoch auch Elemente, die nicht in einen Arbeitsvertrag gehören. Unsere Experten haben dies im Video zusammengefasst.

Ferienregelung/Freizeit bei Arbeitsverhältnissen

Arbeitnehmende haben Anspruch auf mindestens einen vollen freien Tag pro Woche, und das ist in der Regel der Sonntag. Ausserdem müssen die üblichen freien Stunden oder Tage gewährt werden:

  • Heirat des Arbeitnehmenden
  • Heirat in der Familie/ Verwandtschaft des Arbeitnehmenden
  • Geburt des eigenen Kindes
  • Todesfall in der Familie
  • Todesfall von Verwandten oder nahen Bekannten
  • Militärische Rekrutierung
  • Militärische Inspektion
  • Eigener Wohnungswechsel
  • Arzt- und Zahnarztbesuche, Therapien
  • Stellensuche nach erfolgter Kündigung

Die Anzahl freier Tage für diese Situationen variiert je nach Unternehmen und kann sich auch aus Gesamtarbeitsverträgen ergeben. So können Sie zum Beispiel verlangen, dass Arzt-, Zahnarzt- und Therapietermine nach Möglichkeit wird Arbeitnehmenden die erforderliche Zeit üblicherweise gewährt.
Tipp:
Geben Sie Ihren Mitarbeitenden bei besonderen familiären Ereignissen genug Freizeit. Dies wird von diesen sehr geschätzt und kann auch für das Employer Branding genutzt werden.

Arbeitszeit und Überstunden

Überstundenleistungspflicht

Arbeitnehmende können zu Überstundenarbeit verpflichtet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Überstunden müssen notwendig sein
  • Der Arbeitnehmer muss die Überstundenarbeit leisten können (physisch und psychisch)
  • Die Überstundenarbeit muss ihm oder ihr nach Treu und Glauben zugemutet werden können

Ein Anspruch auf Abgeltung der Überstunden entsteht, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet oder als notwendig erachtet wurden. Überstunden werden entweder über Entlohnung oder Freizeit abgegolten.
Verwechseln Sie Überstunden nicht mit Überzeit. Überzeit bezeichnet die Arbeit, die über die Höchstarbeitszeit (45 Stunden pro Woche) hinausgeht und durch Freizeit ausgeglichen werden kann.

Gleitzeit

Gleitende Arbeitszeit garantiert Ihnen als Arbeitgeber, dass die Belegschaft während Kernzeiten anwesend ist, und erlaubt den Arbeitnehmenden Flexibilität in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit. Einige juristische Besonderheiten, zum Beispiel zur Überzeitenregelung, wollen dabei beachtet sein.

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