KI im HR zwischen Innovation und Gesetz

KI im HR

Viele HR-Fachpersonen nutzen KI bereits im Alltag. Doch sobald es um die rechtlichen Rahmenbedingungen geht, wird es schnell unübersichtlich und kritisch. In einem JobCloud-Webinar erläutert der Datenexperte und Jurist David Rosenthal, wie KI im HR-Alltag sicherer und bewusster eingesetzt werden kann. Nachfolgend finden Sie praxisnahe Tipps sowie die Aufzeichnung und die Präsentation des Webinars.

Passenden Provider nutzen

Der Datenschutz erlaubt den Einsatz eines KI-Providers auch im geschäftlichen Kontext. Entscheidend ist ein geeigneter Vertrag sowie eine Geheimhaltungsklausel, die sicherstellt, dass der Provider die Daten nicht anderweitig nutzt. Auf Consumer-Versionen von KI-Apps sollte verzichtet werden.

Transparenz gewährleisten

Wenn Sie KI einsetzen, muss dies für die betroffenen Personen erkennbar bzw. erwartbar sein. Werden beispielsweise Bewerbungsdossiers automatisiert verarbeitet, lohnt es sich, dies offenzulegen und die Datenschutzerklärung entsprechend anzupassen.

Richtige Daten nutzen

Der Datenschutz und  das Arbeitsrecht verlangen, mit korrekten Daten zu arbeiten. KI kann aufgrund von Diskriminierungen und Bias verzerrte Ergebnisse liefern. Sie muss daher ausreichend trainiert und getestet werden. Daher sollten von Anfang an die richtigen Fragen gestellt, der passende Kontext geliefert und die KI korrekt gesteuert werden.

Verhältnismässigkeit gewährleisten

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit besagt, dass nur Daten eingesetzt werden sollen, die geeignet und notwendig sind. Dies beinhaltet auch die Anforderung, dass die Verarbeitung für die betroffene Person zumutbar sein muss. Daher stellt sich die Frage, ob es verhältnismässig ist, eine Person durch die KI bewerten oder aussortieren zu lassen bzw. Fluktuationsprognosen zu erstellen.

Tipp des Experten: Gehen Sie nicht weiter, als für das Arbeitsverhältnis oder die Eignungsprüfung von Bewerbenden erforderlich ist. Fragen Sie sich selbst, ob Sie es persönlich für angemessen halten, in dem jeweiligen Fall die KI einzusetzen.

Keine Verhaltensüberwachung durchführen

Aus gesundheitsschutzrechtlichen Gründen ist in der Schweiz die allgemeine Überwachung des Verhaltens von Arbeitsnehmenden verboten. Ausnahmen betreffen beschränkte Leistungskontrollen und Sicherheitsthemen, etwa zur Vermeidung von Datendiebstählen. Dies gilt auch für KI-Auswertungen, zum Beispiel bei der Nutzung von Kameras.

Betroffenenrechte berücksichtigen

Betroffene Personen können beispielsweise Auskunft über ihre Daten verlangen oder deren Löschung beantragen. Die HR-Abteilung sollte sich daher überlegen, welche KI-generierten Inhalte über Personen aufbewahrt werden sollen.

Tipp des Experten: Sammeln Sie nicht zu viele oder unnötige Daten.

Menschliche Kontrolle ermöglichen

Wenn ein Computer einen automatisierten Entscheid über eine Person trifft, etwa dass eine Person eine Absage erhält, besteht das Recht, dass die Entscheidung zusätzlich von einem Menschen überprüft wird. Eine Bewerbende muss also nicht akzeptieren, dass ein Computer diese Entscheidung alleine trifft. Bei automatischen Aussortierungen sollten die Bewerbenden entsprechend informiert werden, und es muss nach Datenschutzrecht sichergestellt sein, dass sie die Möglichkeit haben, mit einem Menschen zu sprechen.

In der Aufzeichnung des Webinars erhalten Sie weitere Details und praxisnahe Tipps.

David Rosenthal ist einer der führenden Schweizer Experten für Daten- und Technologierecht und selbst Entwickler einer KI. Seit 2020 ist der Jurist Partner bei der Kanzlei VISCHER in Zürich, einer renommierten Schweizer Wirtschaftskanzlei. Dort hat er die Datenschutzpraxis aufgebaut. Rosenthal berät vor allem in Fragen des Datenrechts sowie zu KI- und IT-Themen. In der Vergangenheit war er zudem Journalist, Softwareentwickler und Rechtsberater.

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