Krisenmanagement in Zeiten von Corona – Möglichkeiten und Massnahmen

Kurzarbeit

Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage erklärt, die ab dem 17. März für die gesamte Schweiz starke Einschränkungen des (Geschäfts-)Alltags vorschreibt, und somit das ganze Land grundlegend beeinträchtigt. Die Kantone sind nun dem Bundesrat unterstellt und insbesondere das Bundesamt für Gesundheit kommuniziert ausführlich zur aktuellen Lage. Das Virus hat neben den Folgen auf das Gesundheitssystem aber auch grosse Konsequenzen für die Wirtschaft. Folgend finden Sie Empfehlungen zu den Massnahmen, die Sie ergreifen können, um diese Krisenzeit zu überwinden.

Kurzarbeit in der Coronakrise

Mit der Schliessung von zahlreichen Geschäften und Institutionen hat der Bund rund 10 Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe für Unternehmen freigegeben, die von Arbeitsausfällen betroffen sind. Unternehmen haben die Möglichkeit einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung für ihre Mitarbeitenden zu stellen. Die erforderliche Karenzfrist wurde dazu auf einen Tag verringert, damit der Arbeitsausfall von Unternehmen auf einen Tag beschränkt wird.
Wenden Sie sich an Ihr kantonales Arbeitsamt, um ausführliche Informationen über die Kurzarbeit zu erhalten und auf Formulare zugreifen zu können, die sie für einen Antrag benötigen. Die Mitarbeitenden können dadurch eine Entschädigung im Umfang von 80 Prozent des ausfallenden Lohns erhalten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt sein
  • der Arbeitsausfall ist voraussichtlich vorübergehend und es darf erwartet werden, dass durch Kurzarbeit die Arbeitsplätze erhalten werden können
  • die Arbeitszeit ist kontrollierbar
  • der Arbeitsausfall macht je Abrechnungsperiode mindestens 10 Prozent der Arbeitsstunden aus
  • der Arbeitsausfall wird nicht durch Umstände verursacht, die zum normalen Betriebsrisiko gehören

Damit Sie einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) in Zeiten von Corona begründen können, reicht es zudem nicht aus, einen allgemeinen Verweis auf das Virus zu machen. Vielmehr müssen Sie einen adäquaten Kausalzusammenhang darlegen können zwischen Arbeitsausfall und dem Auftreten des Virus. Auf der Website des SECO finden Sie weitere Informationen dazu, die laufend aktualisiert werden.

Liquiditätsengpässe und Bürgschaften

Viele Unternehmen, besonders im Gastgewerbe, sind von Liquiditätsengpässen betroffen.
Falls Ihr Unternehmen ebenfalls von Liquiditätsengpässen betroffen ist, dann nehmen Sie unbedingt Kontakt mit Ihrer Bank auf und vereinbaren Sie mit ihr etwa eine Sistierung von Zinszahlungen für das Jahr vor oder besprechen Sie mit ihr andere Möglichkeiten zur Überbrückung der Lage. Für Unternehmen, die besonders stark betroffen sind, prüft der Bundesrat ausserdem die Möglichkeit einer Liquiditätsüberbrückung im Sinne einer Härtefallregelung bis zu 1 Milliarden Franken.
KMU in finanzieller Notlage stehen laut SECO 580 Millionen Franken an verfügbaren Bankkrediten zur Verfügung. Folgende vier Bürgschaftsorganisationen können gemäss Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU Bürgschaften von bis zu eine Million Franken gewähren:

Bei neuen Bürgschaften werden bis Ende Jahr die einmaligen Gesuchsprüfungskosten und die Risikoprämien der Unternehmen im ersten Bürgschaftsjahr übernommen.

Social Distancing

Um zu verhindern, dass sich das Virus noch schneller ausbreitet und um den Empfehlungen der WHO nach «Social Distancing» nachzukommen, ist es wichtig, dass jeglicher unnötiger Kontakt vermieden wird. Unternehmen sollten daher ihren Mitarbeitenden erlauben, wenn technisch möglich, im Home Office zu arbeiten, um so erstens die sozialen Kontakte zu reduzieren und um zweitens zu vermeiden, dass durch Corona-Erkrankungen ganze Abteilungen in Quarantäne gehen müssen oder ausfallen. Versuchen Sie zudem auch Meetings mit Kunden über Videokonferenzen zu halten. Es gibt zahlreiche kostenlose Plattformen, über die eine Videokonferenz möglich ist: Skype, Google Hangouts, Zoom, GoToMeeting oder im Notfall sogar FaceTime oder WhatsApp. In Krisenzeiten sind Flexibilität und Kreativität besonders gefragt.

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