Schwangerschaft: 5 Dinge, die man als Arbeitgeber beachten sollte

Die Mitarbeiterin teilt ihrem Chef mit, dass sie schwanger ist. Was bedeutet dies nun für den Arbeitgeber? Die Schwangerschaft einer Angestellten kann seitens Arbeitgeber für Verunsicherung sorgen und entsprechende Fragen hinsichtlich Ressourcenplanung und Arbeitsrecht aufwerfen. Um das bestehende Vertrauensverhältnis aufrechtzuerhalten und Unsicherheiten vorzeitig zu beseitigen, gilt es ein paar Dinge zu beachten.

1. Darf man einer Schwangeren den Arbeitsvertrag kündigen?

Mutterschutzbedingter Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Mitarbeiterin den Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hat, während der gesamten Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt. Wichtig: Zu welchem Zeitpunkt die Mitarbeiterin dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilt, ist ihr selbst überlassen. Solange sie noch voll arbeitsfähig ist, muss sie dies von Gesetzes wegen nicht tun.

2. Welche Schutzmassnahmen für Schwangere müssen gemäss Arbeitsrecht eingehalten werden?

  • Spezielle Arbeits- und Ruhezeiten (z.B. maximale Arbeitszeit von 9 Stunden pro Tag, keine Überstunden und bis 8 Wochen vor Geburtstermin keine Beschäftigung zwischen 20:00 und 06:00 Uhr)
  • Schwangere und Stillende müssen sich hinlegen können, um sich auszuruhen.
  • Besondere Bestimmungen gelten bei hauptsächlich stehender Tätigkeit. Hier muss ab dem vierten Monat alle zwei Stunden eine zusätzliche Pause von 10 Minuten gewährleistet sein. Ab dem sechsten Monat dürfen nur noch vier Stunden pro Tag stehend gearbeitet werden. Danach muss der Arbeitgeber für eine Ersatzarbeit im Sitzen sorgen. Falls dies nicht möglich sein sollte, muss der Arbeitgeber die Schwangere bei 80% des Gehalts freistellen.
  • Das Präventivprinzip gilt bei beschwerlichen und gefährlichen Arbeiten: Diese erfordern eine Risikoanalyse durch einen Fachspezialisten (Arbeitsmediziner oder Arbeitshygieniker).
  • Bei Risiken für die Gesundheit der schwangeren Frau und des ungeborenen Kindes müssen die Arbeitsbedingungen entsprechend so angepasst werden, dass eine Weiterbeschäftigung ohne Gefahr möglich ist.

Eine ausführliche Checkliste zum Thema Mutterschutz am Arbeitsplatz wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft zur Verfügung gestellt.

3. Wie geht man mit schwangerschaftsbedingten Abwesenheiten um?

Bei einer Schwangerschaft ist es für beide Seiten schwierig, im Vorherein abzuschätzen, wie viel die Mitarbeiterin währenddessen arbeiten kann und wird. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist die Zeit nach der eigentlichen Schwangerschaft, wenn das Kind auf der Welt ist und sich der Mutterschaftsurlaub dem Ende zu neigt. Dabei lohnt sich ein offenes Gespräch, bei dem bereits im Vorfeld besprochen wird, wie es mit der Jobrückkehr aussieht. Kann sich die schwangere Arbeitnehmerin beispielsweise überhaupt vorstellen, wieder zurückzukommen und falls ja, zu welchem Zeitpunkt und mit wieviel Stellenprozent? Mittels Gespräch können so allfällige Erwartungen und Bedürfnisse frühzeitig abgeholt und klare Absprachen getroffen werden.

4. Was bedeutet eine Schwangerschaft für anstehende Arbeiten und die Teamzusammensetzung?

Es sollte bei der schwangeren Arbeitnehmerin frühzeitig und konkret nachgefragt werden, ob es noch Projekte gibt, für die in den nächsten Monaten Unterstützung benötigt wird, oder ob noch Geschäftsreisen anstehen, die allenfalls nicht mehr getätigt werden können. So können Sie sicherstellen, dass Arbeiten rechtzeitig aufgeteilt und Stellvertretungen organisiert werden.

5. Gibt es nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub Möglichkeiten für Teilzeit oder Job-Sharing?

Nach der Geburt des Kindes haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (oder 98 Tagen). Oftmals möchten oder können Mütter danach nicht mehr ein 100% Pensum bewältigen und würden gerne Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Daher ist es sinnvoll, wenn sich der Arbeitgeber bereits im Vornherein Gedanken macht, welche Möglichkeiten es für eine Teilzeitlösung gibt oder ob auch von zu Hause gearbeitet werden kann.

Mutterschutz und Schwangerschaft: Wo finde ich als Arbeitgeber hilfreiche Antworten?

Weitere hilfreiche Informationen liefert das Arbeitsgesetz (ArG). Es regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, da für schwangere Frauen besondere Schutzmassnahmen während und nach der Schwangerschaft gelten. Demnach sind Arbeitgeber verpflichtet, schwangere Frauen so zu beschäftigen, dass sie und ihr Kind keiner Gefahr ausgesetzt sind. Zudem gibt es weitere Auskunft über bereits angerissene Themen wie: Absenzen, beschwerliche Arbeiten, stehende Tätigkeiten, Abend- und Nachtarbeit und Überstunden.
Als Arbeitgeber ist es wichtig, über die besonderen Schutzmassnahmen von Schwangeren informiert zu sein, damit man entsprechend vorbereitet ist und richtig reagieren kann. Dabei sollte der Arbeitgeber offen mit dem Thema Schwangerschaft umgehen und die schwangere Arbeitnehmerin soweit wie möglich unterstützen. Die regelmässige Kontaktpflege steht dabei im Vordergrund, denn Bedürfnisse und Situationen können sich rasch verändern und können so frühzeitig abgesprochen werden.

Ratgeber & Checklisten
Alle Ressourcen
Alle Ressourcen

Downloaden Sie nützliche Whitepaper und Studien rund um die Rekrutierung.

Jetz entdecken
Rekrutierungs-Guide
Rekrutierungs-Guide

Erhalten sie einen Überblick über die 3 wichtigsten Phasen in der Rekrutierung.

Jetz entdecken
Vorlagen für Stellenbeschreibungen
Vorlagen für Stellenbeschreibungen

Sparen Sie mit unserer Vorlagen Zeit bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen für Ihre offenen Stellen.

Jetz entdecken

Erhalten Sie aktuelle HR-News, Infos über Talent Management und Arbeitsrecht, Tipps & Checklisten sowie Details über interessante HR-Events.

Abonnieren
xNewsletter abonnieren

Werden Sie Teil unserer Community! Mehr als 20'000 Unternehmen profitieren von unseren regelmässigen HR-Beiträgen und Tipps.​

Jetzt Newsletter abonnieren​