Firmenbewertungen auf jobs.ch: Arbeitgeber können Stellung nehmen

Unternehmen haben die Möglichkeit auf abgegebene Firmenbewertungen auf jobs.ch Stellung zu nehmen.

Firmenbewertungen als Entscheidungshilfe für Jobsuchende

Firmen können auf jobs.ch betreffend Arbeitsbedingungen und Bewerbungsprozess bewertet werden, dies durch bestehende bzw. ehemalige Mitarbeitende oder Bewerbende. Erfüllen diese Firmenbewertungen unsere Richtlinien, werden sie im Firmenportrait auf jobs.ch angezeigt.

Firmenbewertungen dienen als Entscheidungshilfe für Jobsuchende, die authentische und persönliche Meinungen verlangen – wie sie dies von anderen Job-Plattformen wie kununu, Glassdoor, von Reisebuchungen bei TripAdvisor oder Booking.com oder von Online-Käufen bei Amazon oder Digitec kennen. Wir erfüllen den Wunsch der Jobsuchenden, um sie auf unseren Jobplattformen zu halten – und letztlich Ihnen, unseren Kunden, die verlangten Kandidat:innen zu liefern.

Über Firmenbewertungen informiert werden und Stellung nehmen

Arbeitgeber haben die Möglichkeit auf Kommentare zu reagieren. Zudem können Sie  informiert werden, sobald Ihr Unternehmen neue Bewertungen von Kandidat:innen erhält. Suchen Sie dazu auf jobs.ch Ihr Unternehmen und folgen Sie diesem, indem Sie beim Firmenportrait oben auf «Folgen» klicken. Danach werden Sie jedes Mal per E-Mail kontaktiert, wenn eine neue Bewertung eingeht.

Sie können auf jede einzelne Firmenwertung Stellung nehmen. Damit erhalten auch Unternehmen die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun, um ein umfassendes und authentisches Bild des Unternehmens darzustellen und auf den Kommentar des Jobsuchenden zu reagieren. Dies läuft so:

  • HR-Verantwortliche, Führungskräfte/Vorgesetzte oder aktuelle Mitarbeiter können im Namen des Arbeitgebers eine bestehende Firmenbewertung kommentieren, d.h. der Kommentar muss sich auf die Firmenbewertung beziehen. Zur Validierung der Person muss eine Firmen-E-Mail angegeben werden (diese wird in keinem Fall publiziert).
  • Erfüllt der abgegebene Kommentar unsere Richtlinien, so wird er veröffentlicht und eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse verschickt.
  • Wird ein Kommentar abgelehnt, so wird keine E-Mail verschickt. Der Status ist aber auf der Webseite ersichtlich, analog zu den Firmenbewertungen.

„Daumen hoch“ für wertvolle Firmenbewertungen

Als weiteres kleines Feature können Firmenbewertungen mit einem „Daumen hoch“ à la Facebook als besonders hilfreich gekennzeichnet werden. Solche Firmenbewertungen werden als erstes im Firmenportrait angezeigt.

Was tun bei negativen Bewertungen?

Natürlich freuen wir uns mehr über positive als über negative Bewertungen, aber die gibt es auch. Und sie können ein wertvoller Hinweis auf Missstände sein. Und wenn alles nur ganz und gänzlich toll ist, kann bei Jobsuchenden auch der Verdacht auf „Fake“ auftauchen.
Natürlich kann es auch passieren, dass negative Bewertungen das Bild eines Arbeitgebers verzerren. Hierbei empfehlen wir die eigenen Mitarbeitenden aufzurufen eine Bewertung abzugeben. Auch in diesem Fall gilt: Sie müssen unseren Richtlinien entsprechen, ehrlich und fair sein.
Ansonsten: Kommentieren Sie Firmenbewertungen und stellen Sie Ihre Sicht dar. Auch diese wird von Jobsuchenden gehört.

Das Titelbild für diesen Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt.

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