Hand aufs Herz: Kündigungen gehören zu den unangenehmsten Aufgaben im HR-Alltag. Umso wichtiger ist es, dass sie korrekt und fair ablaufen – gerade in Situationen wie Krankheit, Schwangerschaft oder während des Militärdienstes. Denn hier greift der Kündigungsschutz. Wer die geltenden Sperrfristen kennt, beugt nicht nur Konflikten vor, sondern vermeidet auch mögliche Rechtsstreitigkeiten.
Die wichtigsten Sperrfristen für Arbeitgeber
Zwar ist der Kündigungsschutz in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern eher moderat, gewisse Sperrfristen gelten aber dennoch. Hier die wichtigsten Regelungen und Sperrfristen bei Kündigungen, die Arbeitgeber kennen sollten:
1. Krankheit und Unfall
Während einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit gilt je nach Dauer der Anstellung im Unternehmen ein Kündigungsverbot:
- 1. Dienstjahr: 30 Tage
- 2. bis 5. Dienstjahr: 90 Tage
- Ab 6. Dienstjahr: 180 Tage
2. Schwangerschaft und Mutterschaft
Ein Kündigungssperrfrist gilt während der gesamten Schwangerschaft der Mitarbeitenden sowie bis 16 Wochen nach der Geburt.
3. Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst
Auch bei obligatorischen Diensten besteht ein Kündigungsschutz in der Schweiz. Bei Einsätzen von mehr als 11 Tagen gilt dieser auch für vier Wochen vor und nach dem Dienst. Ebenso vor Kündigungen geschützt sind Mitarbeitende, die auf Anordnung des Bundes oder mit Zustimmung des Arbeitgebers an humanitären Hilfseinsätzen im Ausland teilnehmen (während der Zeit des Einsatzes).
4. Betreuungsurlaub
Während Anspruchs auf Betreuungsurlaub für die Betreuung von schwer beeinträchtigen Kindern (maximale Dauer 14 Wochen) können Mitarbeitende ebenfalls nicht gekündigt werden.
💡 Wichtig: Diese Sperrfristen gelten nur nach Ablauf der Probezeit und nur bei Kündigungen durch das Unternehmen. Kündigt die betroffene Person selbst, greifen sie nicht.
Testen Sie Ihr Wissen: Kündigung erlaubt oder nicht?
- Leo wird zwei Wochen nach Stellenantritt schwer krank. Da der Arbeitgeber mit einer längeren Absenz rechnet, kündigt er das Arbeitsverhältnis sofort. Darf er das?
👉 Ja, da Leo noch in der Probezeit ist. In der Probezeit greift der Kündigungsschutz nicht. - Daniel ist seit 18 Jahren im Unternehmen. Seine Kündigung aufgrund einer Umstrukturierung erfolgt innerhalb einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit von einem Monat. Ist die Kündigung rechtmässig?
👉 Nein! Aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit von mehr als fünf Jahren geniesst Daniel während der krankheitsbedingten Abwesenheit einen besonderen Kündigungsschutz. Innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist von 180 Tagen ist die Kündigung nicht zulässig – danach jedoch schon. - Nadine ist seit drei Jahren in einem Betrieb, als sie plötzlich aufgrund eines Unfalls für längere Zeit aus ausfällt. Der Arbeitgeber kündigt 4 Monate nach dem Unfallzeitpunkt. Ist die Kündigung zulässig?
👉 Ja, weil die Sperrfrist von 90 Tagen bei Mitarbeitenden zwischen dem zweiten und fünften Dienstjahr berücksichtigt wurde.
Diese Beispiele zeigen: Krankheit oder Unfall schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Entscheidend sind die Rahmenbedingungen – insbesondere die Dauer der Anstellung und der Zeitpunkt der Kündigung.
Rechtssicherheit und Empathie bei Kündigungen
Kündigungen müssen rechtlich einwandfrei erfolgen – das ist selbstverständlich. Ebenso entscheidend ist jedoch ein empathischer und respektvoller Umgang mit den betroffenen Mitarbeitenden. Wer transparent kommuniziert, Unterstützung anbietet und den Menschen hinter der Funktion sieht, kann Betroffene in einer schwierigen Phase wirkungsvoll begleiten. Eine korrekte Trennungskultur ist ein Merkmal eines fairen Arbeitgebers.