Pensionierung – Mitarbeitende richtig vorbereiten

Eine Pensionierung muss richtig vorbereitet sein. Wie Sie das als Arbeitgeber am besten machen und welchen Verpflichtungen Sie bei der Pensionierung von Mitarbeitenden nachkommen müssen, haben wir in unserem Whitepaper «Knackpunkte im Arbeitsrecht» für Sie herausfefunden.
Das sogenannte ordentliche Rentenalter erreichen in der Schweiz Frauen mit 64, Männer mit 65 Jahren. Allerdings ist die häufige Annahme falsch, dass das Anstellungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt automatisch endet. Das Gesetz kennt keine solche Regelung. Auch in diesem Fall ist das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag zu regeln. Mehr dazu erfahren Sie im .
Tipp:
Halten Sie im Arbeitsvertrag fest, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Pensionsalter endet.
Meist wird der Entscheid zum Austritt der Mitarbeitenden im gegenseitigen Einvernehmen getroffen. Der früheste Zeitpunkt für die Pensionierung nach BVG ist mit 58 Jahren. Beim Erreichen des ordentlichen Pensionsalters haben Arbeitnehmende Anspruch auf die Altersrente der Pensionskasse. Die Höhe hängt vom Rentenkapital und dem Umwandlungssatz ab. Bei einer Frühpensionierung ist die Rente tiefer: Weniger Beitragsjahre bedeuten weniger Kapital zur Finanzierung der Rente.
Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Pensionierung stehen in Zusammenhang mit der Personalvorsorge (Art. 331 OR). Sie betreffen also den Zeitraum vor der Pensionierung. So ist der Arbeitgeber beispielsweise verpflichtet sich zu beteiligen, wenn die Mitarbeitenden Beiträge an eine Vorsorgeeinrichtung leisten. Die Beiträge des Arbeitgebers müssen dabei mindestens genauso hoch sein wie die des Arbeitnehmers.
Bereiten Sie Ihre Mitarbeitenden individuell auf die Pensionierung vor, und begleiten Sie sie aktiv durch den Prozess. Dazu müssen Arbeitgeber, unter anderem:

  • wissen, wie die AHV-Rente berechnet wird
  • die Möglichkeiten zum Bezug der beruflichen Vorsorgeleistungen kennen
  • wissen, wie eine Pensionierung administrativ abgewickelt wird, also, wie das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird (siehe oben), wie die Anmeldung der AHV-Rente und des Leistungsbezugs bei der Pensionskasse abläuft und wie der Unfallschutz bei der Krankenkasse sichergestellt wird.

Umfassende Informationen, Checklisten und Berechnungstools zur Pensionierung finden Sie auch hier.

 
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